Alle Steuerzahler
Bundesfinanzhof beendet den Meinungsstreit: Scheidungskosten sind steuerlich nicht mehr abziehbar
Außergewöhnliche Belastungen: Kosten können nicht auf mehrere Jahre verteilt werden
Abzug von Unterhaltsaufwendungen: Betreuungsgeld gilt als „schädlicher“ Bezug