Seit dem 25.05.2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft.
Fakt ist, Datenschutz betrifft uns alle. Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist höchst sensibel und nicht zu unterschätzen.
Haben Sie sich schon Gedanken darüber gemacht, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen?
Laut Art. 38 besagt die DSGVO, dass ein Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten stellen muss, wenn es in der Regel zehn Personen oder mehr ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt.
Bei der zu benennenden Person kann es sich sowohl um eine/n Mitarbeiter/in als auch um eine/n externe/n Verantwortliche/n handeln.
Bei der Bestellung eines/einer Mitarbeiters/Mitarbeiterin geben wir zu bedenken, dass es erforderlich ist, entsprechende Schulungen zu besuchen und kontinuierlich fortzuführen.
Wir als Ihr Steuerberater raten Ihnen, sich bei Ihrem zuständigen Berufsverband zu informieren, welche Schritte in Ihrem speziellen Fall zu veranlassen sind.
Wappnen Sie sich frühzeitig und schulen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten. Der sichere Umgang mit personenbezogenen Daten garantiert Ihnen auch zukünftig zufriedene Kunden.