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Lohntipp der Woche – Poolfahrzeuge

💡Mehrere Mitarbeitende. Ein Fahrzeug. Eine Lohnsteuer-Außenprüfung.
Eigentlich klingt alles unkompliziert.💡

Das Fahrzeug steht auf dem Hof.
Jeder darf es für betriebliche Fahrten nutzen.
Im Unternehmen spricht jeder vom „Poolfahrzeug“.
Eine Privatnutzung? „Natürlich nicht.“
Dann beginnt die Lohnsteuer-Außenprüfung.
Die erste Frage lautet nicht: „Wie nennen Sie das Fahrzeug?“
Sondern: „Wie können Sie nachweisen, dass keine Privatnutzung stattgefunden hat?“

Und genau an diesem Punkt wird es häufig still…

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