Wir möchten Ihnen helfen, sich vor Scheinselbstständigen zu schützen.
Scheinselbstständigkeit ist rechtswidrig und gilt als eine Art Schwarzarbeit. Für einen Unternehmer birgt die Scheinselbstständigkeit ein höheres Risiko als für den Auftragnehmer. Die Klärung der Scheinselbstständigkeit liegt in der Verantwortung des Unternehmens. Bei Nachweis einer Scheinselbstständigkeit drohen dem Unternehmer hohe Nachzahlungen und Bußgelder aufgrund lohnsteuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlicher Vergehen, wobei der (schein)selbstständige Auftragnehmer nur in Ausnahmefällen von den Behörden belangt wird.
Oft entsteht Scheinselbstständigkeit aus Unwissenheit und Unachtsamkeit. Betroffen sein können alle Selbstständigen wie Freiberufler oder freie Mitarbeiter, die Auftragsarbeiten für Sie erledigen. Sie als Unternehmer sind in der Verantwortung zu klären, ob es sich bei Ihren Auftragnehmern um freiberufliche oder sozialversicherungsrechtliche Arbeitnehmer handelt. Eine eindeutige Identifizierung gibt es leider nicht.
Die Deutsche Rentenversicherung hat angekündigt, dass die Scheinselbstständigkeit ein Prüfungsschwerpunkt in den kommenden Jahren sein wird.
Wir raten Ihnen dringend, die von Ihnen selbstständig Beschäftigten von der Deutschen Rentenversicherung rechtzeitig prüfen und einordnen zu lassen.
Gerne übernehmen wir für Sie die Beantragung der Statusfeststellung gemäß § 7 a Abs. 1 Satz 1 SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung, um einer Scheinselbstständigkeit aus dem Wege zu gehen und Sie vor schlimmeren Folgen zu schützen.