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Fristverlängerung der Corona-Sonderzahlung

Arbeitgeber haben über den 30.06.2021 hinaus bis Ende März 2022 die Möglichkeit, einen Corona-Bonus in Höhe von 1.500,00 € steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Beschäftigten auszuzahlen. Die Fristverlängerung führt jedoch nicht dazu, dass der Bonus von 1.500,00 € mehrfach ausbezahlt werden kann.

Für Rückfragen zum Thema Corona-Sonderzahlung können Sie uns gerne kontaktieren. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der vertraglichen Gestaltung unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber gestellten Bedingungen.

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